Die
durch den Krieg bedingte Knappheit an Petroleum bringt es mit
sich, daß im kommenden Winter nur etwa 1/5 der in normalen
Jahren zur Verfügung stehenden Petroleumsmenge an die Bevölkerung
wird abgegeben werden können. Es liegt daher in deren
dringendem Interesse, sich, sobald als möglich der Beschaffung
von Ersatzbeleuchtungsmitteln zuzuwenden.
Gas-
und elektrisches Licht stehen namentlich in kleineren Städten
und auf dem platten Lande sowie insbesondere den unbemittelten
Bevölkerungskreisen nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung.
Der allgemeinen Verwendung von Acetylen-Tischlampen steht vor
allem der Umstand hindernd im Wege, daß im kommenden Winter
auch Karbid nur in beschränkter Menge im Handel erhältlich
sein wird. Überdies sind mit den Acetylen-Tischlampen bei nicht
sehr sorgfältiger Ausführung und unzweckmäßiger Behandlung
der Lampen eine Reihe von Mängeln, ja sogar Gefahren verbunden.
Tragbare Acetylen-Lampen eignen sich somit vorzugsweise nur für
Außenbeleuchtungen, wo diese Mängel nicht so sehr
hervortreten.
Für
Innenbeleuchtungen sollte daher im kommenden Winter zum Ersatz
des Petroleums soviel wie irgend möglich das Spiritus-Glühlicht
verwendet werden. Namentlich von den wohlhabenden Bevölkerungskreisen
darf erwartet werden, daß sie von der Benutzung von
Petroleumlampen absehen, damit das Petroleum den
Minderbemittelten überlassen werden kann. Es ist deshalb von
behördlicher Seite dafür gesorgt worden, daß sowohl Spiritus
als auch geeignete Spiritusbrenner zum Auswechseln gegen
Petroleumbrenner zu Beginn des Winters vorhanden sein
werden.
Den
Vertrieb dieser Spiritusbrenner hat eine unter Mitwirkung und
Aufsicht der obersten Reichs- und Staatsbehörden gebildete
Vertriebsgesellschaft in Berlin, Leipziger Straße 2. Die
Brenner lassen sich auf jede Petroleumlampe ohne weiteres oder
durch Einschaltung eines Füllstückes aufschrauben. Sie haben
eine annähernd dreimal so große Lichtstärke, wie ein gewöhnlicher
14 Linien-Petroleumbrenner. Ihr Spiritusverbrauch beträgt etwa
1/12 Liter in der Stunde, so daß sich die Betriebskosten bei
den gegenwärtigen Preisen des Brennspiritus von 60 Pfennig für
das Liter auf 5 Pfennig für die Brennstunde stellen.
Die
Brenner werden an die Bevölkerung zum festgesetzten Preise von
4 Mk. abgegeben, die
Zubehörteile, wie Glühstrumpf, Zylinder, Füllkännchen und Füllstück
kosten etwa 1,25 Mk.
Die Spiritus-Glühlicht-Kriegsgesellschaft wird die Kleinhändler,
die ihre Brenner vertreiben, verpflichten, den Einheitspreis von
4 Mk. für den Brenner sowie angemessene Preise für die Zubehörteile
innezuhalten, deren besonders gute Beschaffenheit gewährleistet
wird. Die Gemeindebehörden sind angewiesen worden, die
Einwohnerschaft zu veranlassen, Bestellungen auf Brenner bei
ihnen anzumelden. Sie werden die Aufträge der Kriegslicht-
Gesellschaft übermitteln. Da sich bei größeren
Sammelbestellungen der Bezugspreis vermindert, so werden die
Gemeindebehörden infolge des Unterschiedes zwischen dem Bezugs-
und dem Einheitsverkaufspreis in der Lage sein, nachweislich
Unbemittelten die Brenner billiger oder auf Abzahlung
gegebenenfalls auch ganz kostenlos zu überlassen.
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