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                durch den Krieg bedingte Knappheit an Petroleum bringt es mit
                sich, daß im kommenden Winter nur etwa 1/5 der in normalen
                Jahren zur Verfügung stehenden Petroleumsmenge an die Bevölkerung
                wird abgegeben werden können. Es liegt daher in deren
                dringendem Interesse, sich, sobald als möglich der Beschaffung
                von Ersatzbeleuchtungsmitteln zuzuwenden. 
                 Gas-
                und elektrisches Licht stehen namentlich in kleineren Städten
                und auf dem platten Lande sowie insbesondere den unbemittelten
                Bevölkerungskreisen nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung.
                Der allgemeinen Verwendung von Acetylen-Tischlampen steht vor
                allem der Umstand hindernd im Wege, daß im kommenden Winter
                auch Karbid nur in beschränkter Menge im Handel erhältlich
                sein wird. Überdies sind mit den Acetylen-Tischlampen bei nicht
                sehr sorgfältiger Ausführung und unzweckmäßiger Behandlung
                der Lampen eine Reihe von Mängeln, ja sogar Gefahren verbunden.
                Tragbare Acetylen-Lampen eignen sich somit vorzugsweise nur für
                Außenbeleuchtungen, wo diese Mängel nicht so sehr
                hervortreten.  
                Für
                Innenbeleuchtungen sollte daher im kommenden Winter zum Ersatz
                des Petroleums soviel wie irgend möglich das Spiritus-Glühlicht
                verwendet werden. Namentlich von den wohlhabenden Bevölkerungskreisen
                darf erwartet werden, daß sie von der Benutzung von
                Petroleumlampen absehen, damit das Petroleum den
                Minderbemittelten überlassen werden kann. Es ist deshalb von
                behördlicher Seite dafür gesorgt worden, daß sowohl Spiritus
                als auch geeignete Spiritusbrenner zum Auswechseln gegen
                Petroleumbrenner zu Beginn des Winters vorhanden sein
                werden.  
                Den
                Vertrieb dieser Spiritusbrenner hat eine unter Mitwirkung und
                Aufsicht der obersten Reichs- und Staatsbehörden gebildete
                Vertriebsgesellschaft in Berlin, Leipziger Straße 2. Die
                Brenner lassen sich auf jede Petroleumlampe ohne weiteres oder
                durch Einschaltung eines Füllstückes aufschrauben. Sie haben
                eine annähernd dreimal so große Lichtstärke, wie ein gewöhnlicher
                14 Linien-Petroleumbrenner. Ihr Spiritusverbrauch beträgt etwa
                1/12 Liter in der Stunde, so daß sich die Betriebskosten bei
                den gegenwärtigen Preisen des Brennspiritus von 60 Pfennig für
                das Liter auf 5 Pfennig für die Brennstunde stellen.  
                Die
                Brenner werden an die Bevölkerung zum festgesetzten Preise von
                4 Mk. abgegeben,  die
                Zubehörteile, wie Glühstrumpf, Zylinder, Füllkännchen und Füllstück
                kosten etwa 1,25 Mk.             
                Die Spiritus-Glühlicht-Kriegsgesellschaft wird die Kleinhändler,
                die ihre Brenner vertreiben, verpflichten, den Einheitspreis von
                4 Mk. für den Brenner sowie angemessene Preise für die Zubehörteile
                innezuhalten, deren besonders gute Beschaffenheit gewährleistet
                wird. Die Gemeindebehörden sind angewiesen worden, die
                Einwohnerschaft zu veranlassen, Bestellungen auf Brenner bei
                ihnen anzumelden. Sie werden die Aufträge der Kriegslicht-
                Gesellschaft übermitteln. Da sich bei größeren
                Sammelbestellungen der Bezugspreis vermindert, so werden die
                Gemeindebehörden infolge des Unterschiedes zwischen dem Bezugs-
                und dem Einheitsverkaufspreis in der Lage sein, nachweislich
                Unbemittelten die Brenner billiger oder auf Abzahlung
                gegebenenfalls auch ganz kostenlos zu überlassen.
                
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